Die Pflicht, die niemand brauchte – und die trotzdem alle hatten
5/5/20263 min read


Wie die EU eine Millionen-Bürokratie aufbaute, die Abmahnanwälte reich machte und dann still und leise wieder verschwand
Es war das Jahr 2016. Die Europäische Kommission hatte eine Idee. Eine dieser Ideen, bei denen man im Nachhinein nicht so genau sagen kann, wer sie hatte, warum sie gut fand und vor allem: warum sie dann tatsächlich umgesetzt wurde.
Die Idee hieß Online-Streitbeilegungsplattform – kurz OS-Plattform – und sie sollte Verbrauchern helfen, Streitigkeiten mit Online-Händlern außergerichtlich zu lösen. Klingt vernünftig. Ist es im Grunde auch. Nur: Es hat fast niemanden interessiert.
Der Plan: Groß. Die Umsetzung: Bürokratisch. Die Nutzung: Überschaubar.
Die EU-Kommission baute also eine Plattform. Mit Mitarbeitern, Servern, Budgets und – natürlich – einer Verordnung. Der ODR-Verordnung, um genau zu sein. Und weil eine Verordnung ohne Pflichten keine richtige Verordnung ist, wurde gleich eine mitgeliefert:
Jeder Online-Händler, jeder Dienstleister, jeder Selbstständige mit einer Website musste fortan einen Link zu dieser Plattform im Impressum einbinden. Nicht optional. Nicht „wenn man Lust hat". Pflicht.
Millionen von Websites in ganz Europa wurden entsprechend aktualisiert. Webdesigner stellten Stunden in Rechnung. Anwälte schrieben Anleitungen. Und irgendwo in Brüssel war vermutlich jemand sehr zufrieden mit sich.
Die Abmahnindustrie reibt sich die Hände
Was in Deutschland passiert, wenn es eine neue gesetzliche Pflicht für Websitebetreiber gibt, ist so verlässlich wie das Wetter im November: Es regnet Abmahnungen.
Und so geschah es auch hier. Wer den Link vergessen hatte, wer ihn falsch eingebunden hatte, wer ihn an der falschen Stelle platziert hatte – all das wurde von einer blühenden Abmahnindustrie mit großer Begeisterung verfolgt, dokumentiert und kostenpflichtig beanstandet.
Kleine Selbstständige, Freelancer, Handwerker mit einer schlichten Website – sie alle bekamen Post. Manchmal für einen fehlenden Link. Manchmal für einen Link, der zwar vorhanden, aber nicht „hinreichend prominent" platziert war. Die Abmahngebühren: real. Der Nutzen der Plattform: fraglich.
Die Plattform selbst? Eher weniger begeistert.
Während die Abmahnanwälte florierten, dümpelte die OS-Plattform vor sich hin. Die Zahlen sprachen eine deutliche Sprache: Verbraucher nutzten sie kaum. Laut Verbraucherbarometer 2023 begründeten viele das damit, dass die Verfahren zu langwierig seien, der Streitwert zu gering und das Vertrauen in eine zufriedenstellende Lösung überschaubar.
Kurz gesagt: Die Plattform, für die Millionen von Websites umgebaut wurden und für die tausende Abmahnungen verschickt wurden, wollte schlicht niemand benutzen.
Das ist in etwa so, als würde man in jeder Wohnung Deutschlands einen Feuerlöscher vorschreiben – und dann feststellen, dass ihn niemand benutzt, weil er zu schwer ist und die Bedienungsanleitung nur auf Maltesisch vorliegt.
Das Ende: Still. Leise. Unkommentiert.
Am 20. Juli 2025 wurde die OS-Plattform eingestellt. Geregelt in der Verordnung EU 2024/3228 – weil natürlich auch das Abschaffen einer Bürokratie einer eigenen Verordnung bedarf. Das ist konsequent, muss man sagen.
Eine große Pressemitteilung? Fehlanzeige. Eine offizielle Kampagne, die die betroffenen Millionen von Websitebetreibern informiert? Nicht wirklich. Ein offizielles „Sorry, war wohl nix"? Natürlich nicht.
Stattdessen: Stille. Der Link im Impressum führt seitdem ins Leere. Wer ihn anklickt, bekommt eine lapidare Meldung, dass die Plattform geschlossen ist. Und wer ihn noch im Impressum stehen hat – und das sind Stand heute noch sehr, sehr viele – wirkt schlicht nicht mehr ganz aktuell.
Was du jetzt tun solltest
Falls du eine Website betreibst: Lösch den OS-Link aus deinem Impressum. Sofort. Er ist nicht mehr nötig, führt ins Leere und macht keinen guten Eindruck.
Den entsprechenden Absatz erkennst du daran, dass er ungefähr so beginnt:
„Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr"
Weg damit. Ersatzlos. Keine neue Pflicht ersetzt ihn – die Verlinkungspflicht entfällt schlicht und ergreifend.
Das Fazit, das niemanden überrascht
Eine Bürokratie wurde aufgebaut. Sie hat Millionen von Websitebetreibern betroffen, eine Abmahnindustrie bereichert und dem europäischen Verbraucher herzlich wenig gebracht. Dann wurde sie still und leise wieder abgeschafft.
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